Spendersamen

Eine Behandlung mit Spendersamen ist dann notwendig, wenn der männliche Partner keine Spermien, auch nicht im Hodengewebe(TESE) hat oder wenn es bei einem Paar keinen männlichen Partner gibt. In einigen Fällen werden Spendersamen verwendet, wenn eine vererbbare massive genetische Erkrankung die Chance auf ein biologisch eigenes Kind nicht möglich machen.

Jedoch muss vor Therapiebeginn eine ausführliche Beratung über die rechtlichen Vorgaben, sowie die psychosozialen Aspekte und eine Kostenübersicht stattfinden. Eine Kinderwunschbehandlung mit mit Spendersamen ist für viele Paare eine schwierige Entscheidung, die viele Fragen aufwirft.

Das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information wurde im Rahmen des Samenspenderrregisters eingerichtet.

Alle, durch Samenspende gezeugten Menschen, können ab dem 16. Lebensjahr Auskunft über ihre Abstammung erhalten. Anonyme Samenspenden sind in Deutschland nicht erlaubt.

Erb – und Unterhaltsrecht, sowie eine eingetragene Vaterschaft sind für Spender jedoch nicht gültig.

Auch viele gleichgeschlechtliche Paare wünschen sich ein gemeinsames Kind und können die obengenannte Samenspende in Anspruch nehmen. Auch hierfür benötigt man eine  ausführliche

Beratung, sowie eine rechtliche Aufklärung und ein psychosoziales Gespräch ist von unserer Seite auch empfohlen.

Zur Zeit ist es noch notwendig  das Kind von der nicht leiblichen Mutter (Ko Mutterschaft) adoptieren zu lassen.

Auch  alleinstehende  Frauen haben häufig Kinderwunsch, den wir gerne unterstützten. Auch hier erfolgt zuerst ein ausführliches Beratungsgespräch und die Planung weiterer Behandlungsschritte. Eine Spendersamenbehandlung erfolgt über die bereits beschriebenen Behandlungsmethoden.

Die psychosoziale, sowie rechtliche Behandlung  thematisiert alle sich hieraus ergebenden Herausforderungen.

Wir freuen uns auf Sie!

Vereinbaren Sie gerne ein Erstgespräch mit uns.